Sportbootführerschein – See

Führerscheinfrei bis 15 PS

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.


 

Der Deutsche Bundestag hat am 26.1.2012 beschlossen, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht für Sportboote gilt, von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird. Wann die Regierung diesen Beschluss umsetzt, ist noch nicht bekannt. Zugleich begrüßt der Bundestag die von der Regierung angekündigte Reform der Sportbootführerscheinprüfungen. Damit steht fest, dass diese Reform am 1.5.2012 in Kraft tritt.

weitere Informationen zum Sportbootführerschein findet ihr auf dieser Homepage
www.sportbootfuehrerschein.de

weitere Infos zu diesem Thema:
www.elwis.de

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Klaus Bösselmann

 Hebrohy 15
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www.bootsfuehrerscheine-gelting.de

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