Nachbarschaft / Dorf

Im Jahr 1869 wurde die Beerdigungs- Nachbarschaft der Ortschaft Steinberghaff gegründet. Sinn und Zweck der Gründung dieser Nachbarschaft war es damals, nach festgelegten Regeln dem Nachbarn zu helfen. Diese Regeln wurden in den Statuten schriftlich festgehalten und gelten bis heute!

Es gibt jedes Jahr eine Nachbarschaftsversammlung bzw. Nachbarschaftsfest nur im zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit bis 1963 wurden keine Versammlungen abgehalten. Der Termin des Nachbarschaftsfest richtet sich nach dem Osterfest.

*Der Ältermann trägt am Nachbarschaftsfest im Nachbarschaftsbuch alle neuen Nachbarn die zur Versammlung (Nachbarschaftsfest) kommen ein.

Der §2 ist der am aussagekräftigste :

Jedes Mitglied ist verpflichtet, getreulich und unweigerlich seine Nachbarpflicht bei Krankheit und Not, sei es Unglück, Feuer- oder Wasser- oder Sturmnot, und bei Sterbefällen zu erfüllen. Wer ohne Grund die persönliche Ausübung der Nachbarspflicht unterlässt, handelt ehrlos gegenüber sozialer Verbundenheit und schließt sich selbsttätig aus der Nachbarschaft aus. Das erreichte 65. Lebensjahr entbindet von der Verpflichtung der Nachbarschaftspflicht, insbesondere dem von der Nachfolge bei Beerdigungen.

Aber auch damals nahmen die Nachbarn nicht alles so ernst. Siehe §9: man musste für jedes Vergehen eine „Brüche“ Strafe zahlen.

§9

Die jährliche Nachbarschaftsversammlung nimmt ihren Anfang abends 7 Uhr. Der Wirth bei dem die Versammlung stattfindet, soll verpflichtet sein dafür zu sorgen, dass für den Abend seine Uhr richtig geht, also genau mit der Post. Wer bei dieser Versammlung zu spät kommt, zahlt eine Brüche von 30 Pfennigen und wer ganz wegbleibt zahlt eine Brüche von 60 Pfennigen.